1) Für die Anwendung und Beachtung der Signale gelten außer dem Signalbuch U-Bahn (SBU) die Fahrdienstvorschriften (FV), die Dienstanweisung Unfallverhütung (DUV), die Vorschriften für den Zugsicherungs- und Stellwerksdienst und die besonderen Anweisungen.
2) Die Signale dürfen nur in den vorgeschriebenen Formen, Farben und Klangarten verwendet werden. Die Signale stehen rechts oder Links des zugehörigen Gleises entsprechend den besten Sichtverhältnissen.
3) Ist ein Signal ausgefallen oder wird es nicht eindeutig wahrgenommen, ist die Bedeutung anzunehmen, die die größere Sicherheit gewährleistet.
4) Signale, die betrieblich keine Bedeutung haben, sind mit allen ihren Kennzeichen abgedeckt. Hauptsignale sind außerdem durch ein weißes diagonales Kreuz mit schwarzem Rand gekennzeichnet.
5) Die für Dunkelheit vorgeschriebenen Signalbilder werden angewendet
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