(1) Geschwindigkeitssignale kennzeichnen Langsamfahrabschnitte.
(2) Bei ständigen Langsamfahrabschnitten sind die Signale rückstrahlend.
(3) Bei vorübergehend eingerichteten Langsamfahrabschnitten sind die Signale
grundsätzlich transparent leuchtend. Sie sind auch zu beachten, wenn ihre
Beleuchtung ausgefallen ist.
(4) An bestimmten Stellen können fest installierte beleuchtbare Signale
vorhanden sein, deren Beleuchtung bei Bedarf eingeschaltet wird und die nur
dann zu beachten sind. Sie sind so ausgeführt, daß bei ausgeschalteter
Beleuchtung das Signalbild nicht erkennbar ist.
Signal G 1a
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1) Die Zahl gibt die zu erwartende Geschwindigkeitsbeschränkung
in km/h an.
2) Das Signal steht in der Regel ca. 100 m vor dem langsam zu befahrenden Abschnitt. 3) In besonderen Fällen kann auf das Aufstellen des Signals verzichtet werden, z.B. wenn eine Geschwindigkeitsbeschränkung an einer Bahnhofsausfahrt beginnt oder wenn ein Langsamfahrabschnitt in einen anderen übergeht. 4) Das Signal kann mit dem Signal So 9 kombiniert sein. Eine dreieckige, auf der Spitze stehende gelbe
Tafel mit weißem Rand und schwarzer Zahl: Ankündigung
der Geschwindigkeitsbeschränkung |
Signal G 2a
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1) Die Zahl gibt die Geschwindigkeit in km/h an, die nicht überschritten werden darf. (2) Das Signal steht am Anfang des langsam zu befahrenden Abschnittes. (3) Das Ende des langsam zu befahrenden Abschnittes wird durch das Signal G 3 gekennzeichnet, sofern nicht ein anschließender Langsamfahrabschnitt durch das Signal G 2a signalisiert wird. (4) Das Signal kann mit dem Signal So 9 kombiniert sein. Eine dreieckige, auf der Spitze stehende gelbe
Tafel mit weißem Rand und schwarzer Zahl: Ankündigung
der Geschwindigkeitsbeschränkung |
Signal G 3
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Das Signal steht ca. 100 m hinter dem langsam zu befahrenden Abschnitt. Eine rechteckige weiße Tafel mit schwarzem E: Ende der durch Signal G 2a angezeigten Geschwindigkeitsbeschränkung |
Signal G 4
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Die Zahl gibt die zulässige Geschwindigkeit in km/h an. Eine rechteckige weiße Tafel mit schwarzem Rand und schwarzer Zahl: Ende der durch Hauptsignal angezeigten Geschwindigkeitsbeschränkung |
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