1) Ein Hauptsignal zeigt an, ob und unter welchen Bedingungen der dahinterliegende
Abschnitt befahren werden darf.
2) Die erteilte Zustimmung gilt bis zum nächsten Hauptsignal oder einem
anderen Halt gebietenden Signal.
3) Hauptsignale sind entweder Selbstblock- oder Stellwerkssignale und mittels
Mastschild gekennzeichnet.
4) Hauptsignale sind so aufgestellt, daß sich die Signallichter etwa
in Höhe des Wagendaches befinden.
5) Hauptsignale sind mit Fahrsperrenauslösern, in Ausnahmefällen
mit Gleissperren ausgerüstet.
6) Hauptsignale werden entsprechend ihrer Funktion unterschieden nach:
| Ausfahrsignal | A |
| Rückziesignal | R |
| Streckensignal | S |
| Einfahrsignal | E |
| Nachrücksignal | N |
| Deckungssignal | D |
| Kehrsignal | K |
| Hallensignal | H |
| Gruppensignal | G |
Mastschilder der Stellwerkssignale
Mastschild der Selbstblocksignale

7) Stellwerkssignale werden durch ein weißes Mastschild gekennzeichnet. Es enthält die Signalbezeichnung und ein auf der Schmalseite stehendes rotes Rechteck. Dabei erfolgt die Abkürzung des Bahnhofnamens mit roten Buchstaben und die restliche Signalbezeichnung mit schwarzen Buchstaben und Ziffern.
Die Signalbezeichnung besteht aus der Abkürzung des Bahnhofnamens
und
8) dem Kennbuchstaben und der Gleisbezeichnung. Sind die Hauptsignale an Hauptgleisen entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung aufgestellt, werden sie mit einem zusätzlichen X bezeichnet (außer Rückzieh- und Kehrsignalen).
einem Buchstaben. Sind Nachrück- und Deckungssignale vorhanden, werden
die Hauptsignale der Einfahrtseite durch eine zusätzliche römische
Ziffer, beginnend mit I am Einfahrsignal, unterschieden.
9) Selbstblocksignale werden durch ein weißes Mastschild mit der Signalbezeichnung
gekennzeichnet. Dabei erfolgt die Abkürzung des Bahnhofsnamens mit schwarzen
Buchstaben und die restliche Signalbezeichnung mit schwarzen Buchstaben und
Ziffern.
Signal Hp0
Der Fahrsperrenauslöser ist wirksam. Ein rotes Licht: Halt |
Signal Hp1
Die für die Strecke zugelassene Höchstgeschwindigkeit und Geschwindigkeitssignale sind zu beachten. Ein grünes Licht: Fahrt |
Signal Hp2
|
1) Die Beschränkung der Geschwindigkeit auf 40 km/h gilt bis zum folgenden Hauptsignal oder bis zum Signal G 4. 2) Geschwindigkeitssignale mit geringerer Geschwindigkeitsangabe sind zu beachten. 3) Das Signal Hp 2 wird angewandt, wenn a) Zugsicherungsgründe vorliegen, z.B.
oder b) Trassierungsgründe vorliegen, d.h. Ein grünes Licht über einem gelben Licht: Fahrt mit höchstens 40 km/h |
Signal Hp3
1) Die Beschränkung der Geschwindigkeit auf 25 km/h gilt bis zum folgenden Hauptsignal oder bis zum Signal G 4. 2) Geschwindigkeitssignale mit geringerer Geschwindigkeitsangabe sind zu beachten. 3) Das Signal Hp 3 wird angewandt, wenn
oder folgende Weichen oder Gleisbögen nur eine Geschwindigkeit von höchstens 25 km/h zulassen. Ein grünes Licht über zwei gelben Lichtern: Fahrt mit höchstens 25 km/h |
Signal Hp4
1) Im Zielgleis ist die Fahrweise den Sichtverhältnissen anzupassen.
Zwei gelbe Lichter übereinander: Fahrt mit höchstens 25 km/h in ein Gleis, das teilweise besetzt sein kann |
© 2007 Patrick Popiol • Alle Rechte vorbehalten. • Angaben ohne Gewähr.