Das Signalbuch der U-Bahn (SBU)

Rangiersignale (R)

 

Rangiersignale sind gleichzeitig hörbar und sichtbar zu geben

Signal R 1

 

Wegfahren

1) Das Signal gilt nur, wenn es sichtbar und hörbar aufgenommen wird.

2) Der Signalgebende hat sich so aufzustellen, daß Verwechslungen für das Fahrpersonal ausgeschlossen sind. Anderenfalls darf das Signal nicht beachtet werden.

Ein mäßig langer Ton und senkrechte Bewegung des Armes, bei Dunkelheit mit einer weißen Laterne:
Rangierbewegung vom Signalgebenden weg


Signal R 2

 

Herkommen

1) Das Signal gilt nur, wenn es sichtbar und hörbar aufgenommen wird.

2) Der Signalgebende hat sich so aufzustellen, daß Verwechslungen für das Fahrpersonal ausgeschlossen sind. Anderenfalls darf das Signal nicht beachtet werden.

3) Das Signal wird auch als Zustimmung für Zugbewegungen verwendet, wenn kein Ersatzsignal gegeben oder keine mündliche Zustimmung erteilt werden kann. In diesem Fall gilt das Signal bereits, wenn es nur sichtbar aufgenommen wird.

Zwei mäßig lange Töne und waagerechte Bewegungen des Armes, bei Dunkelheit mit einer weißen Laterne:
Rangierbewegung zum Signalgebenden hin


Signal R 3

 

Rangierhalt

Das Signal gilt bereits, wenn es nur hörbar oder nur sichtbar aufgenommen wird.

Drei kurze Töne und kreisförmige Bewegungen des Armes, bei Dunkelheit mit einer weißen Laterne: Halt

 

   

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