1) Ein Vorankündigungssignal kündet den Signalbegriff des zugehörigen Hauptsignals an. Es entbindet den Zugfahrer nicht von der anschließenden Beobachtung und Beachtung des Hauptsignals.
2) Es ist vorhanden, wenn wegen der örtlichen Verhältnisse das Hauptsignal ab Betriebswegabstand nicht erkennbar ist.
3) Vorankündigungssignale sind so aufgestellt, daß sich die Signallichter etwa in Höhe des Wagenfußbodens befinden.
4) Befindet sich ein Vorankündigungssignal am rückliegenden Hauptsignal, zeigt es kein Signalbild, wenn dieses Hauptsignal Halt zeigt.
Signal V0
| Ein gelbes Licht: Am folgenden Hauptsignal ist Halt zu erwarten |
Signal V1
| Ein grünes Licht: Am folgenden Hauptsignal ist Fahrt zu erwarten |
Signal V2
| Ein grünes und ein gelbes Licht: Am folgenden Hauptsignal ist Fahrt mit Geschwindigkeitsbeschränkung zu erwarten |
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